Am 25.11.1993 erließ die BRD das Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans, das Betätigungsverbot gegen die PKK. Zudem wurde die PKK seit 2002 in die EU-Terrorliste geführt. Dies bedeutet für Kurd*innen in Deutschland das faktische politische Betätigungsverbot – politisch aktive Kurd*innen werden unter dem Paragraphen 129b unter Generalverdacht gestellt und mit Repressionen überzogen, festgenommen und teilweise auch in die Türkei abgeschoben, wo ihnen weitere Repression, Knast und Folter drohen. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob Einzelpersonen, Vereinen oder Gruppen eine tatsächliche Betätigung für oder Nähe zur PKK nachgewiesen werden kann. Das Betätigungsverbot trifft sogar Kulturbetriebe, welche sich auf kurdische Kunst und Kultur spezialisieren. So wurden der ‚Mezopotamien Verlag‘ und der ‚MIR Musikvertrieb‘ am 8.März 2018 von der Polizei durchsucht und anschließend mit einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot belegt, welcher durch eine vorgeworfene Nähe zur PKK konstruiert wurde. [1] All dies zeigt, dass die BRD aktiv versucht die Entpolitisierung der kurdischrn Bevölkerung in Deutschland voranzutreiben. Dabei macht sie sich mit den politischen Zielen des ‚Neo-Osmanismus‘ des herrschenden Erdogan-Regimes in der Türkei gemein, dessen tragendes außenpolitisches Ideologem die imperialistische Ausweitung und die Auslöschung der Kurd*innen ist. In dieses Bild passen auch die Waffenlieferungen der BRD an die Türkei, welche für die Unterdrückung der Kurd*innen im Inneren und für völkerrechtswidrige Angriffskriege genutzt wurden und werden. Weiterhin ist die rechtliche Grundlage des PKK-Verbots seit Jahren auf wackeligen Füßen, wie bspw. ein Urteil des Europäischen Gerichtshof von 2018 bezeugt, welches entschied, dass die PKK zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der EU-Terrorliste stand. Auch belgische Gerichte haben die rechtliche Einstufung der PKK als ‚Terrororganisation‘ zurückgewiesen. [2] Neben diesen rechtlichen Argumenten ist es ferner für einen sozialistischen Jugendverband elementar, sich vor allem auf der politischen Ebene gegen die Politik der bürgerlichen Parteien, welche sich alle in ihrer Praxis gegen das Selbstbestimmungsrecht der Kurd*innen positionieren, einzusetzen und aktiv zu werden.
Entsprechend formuliert die Linksjugend [’solid] Niedersachsen als politische Forderungen:
Die Aufhebung des Betätigungsverbots der Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkerên Kurdistanê; PKK)
– Die Forderungen der Kampagne ‚Justice for Kurds‘ , welche uA das Ziel hat die PKK von der EU-Terrorliste zu streichen, werden geteilt und in ihr eigenes Programm übernommen. [3]
– Das sofortige Ende von Abschiebungen und das Bleiberecht für Alle. Dies wird mit besonderem Nachdruck für einen Abschiebestopp in die Türkei verfolgt.
– Das Ende der Isolation des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan, welcher auf der türkischen Gefängnisinsel İmralı gefangen gehalten und von der Außenwelt isoliert wird.
– Die Beendigung der Waffenlieferungen von der BRD an die Türkei.
Zusätzlich wird die Linksjugend [’solid] Niedersachsen:
jährlich für die ‚PKK-Verbot Aufheben‘ Demo, welche jeweils am Ende des Novembers rund um den Jahrestag des PKK-Verbots am 25.11.1993 in Berlin stattfindet, aufrufen und mobilisieren.
– zum kommenden 30 Jahrestag des PKK-Verbots flächendeckend zur Teilnahme an der ‚PKK-Verbot Aufheben‘ Demo, welche voraussichtlich Ende November in Berlin stattfinden wird, mobilisieren und dort gemeinsam mit weiteren Landesverbänden/Basisgruppen/Einzelpersonen auftreten. Sofern notwendig, unterstützt der Landesverband BGs bei den Fahrtkosten.
– Nach Kapazitäten politische (Bildungs-)Veranstaltungen mit Themenbezug zur kurdischen Befreiungsbewegung organisieren.
– auf allen Ebenen dazu angehalten, den Kontakt mit fortschrittlichen kurdischen Verbänden und Organisationen zu suchen und zu intensivieren, um gemeinsam Politik auf die Straße zu tragen.
[1] Siehe Rote Hilfe Zeitung 4/22
[2] Siehe https://justiceforkurds.info/DE/
[3] Ebenda