Die Landesmitgliederversammlung beschließt, dem folgenden Vorschlag des Landessprecher*innenrats zuzustimmen und diesem ihr Vertrauen auszusprechen.
1. Die Wahlen, welche auf der Sommer-LMV 2020 durchzuführen sind, werden bis spätestens Ende Januar 2021 nachgeholt. Dies findet in Präsenzform als „Sommer LMV 2020 Teil 2“ statt.
2. Bis dahin agiert der jetzige LSp*R weiter. Dies gilt auch für alle weiteren Ämter.
3. Sollte es bis Januar nicht möglich sein, Wahlen auf einer Präsenzversanstaltung durchzuführen, setzt der LSp*R bis zum 31.01.21 eine Online-LMV mit Wahlen an.